WARUM gerade eine DIÄTOLOGIN?
Das Angebot für Ernährungsberatung und -Coaching ist riesig & absolut undurchsichtig. Vielleicht hast du dich selbst schon gefragt: Wer ist jetzt der/ die qualifizierte(n) Berater*in für mich?
Sie wichtigste Frage ist: Bist du krank oder gesund?
Wenn es dir um Vorbeugung oder Information zu gesunder Ernährung geht, hast du die "Qual der Wahl":
Fühlst du dich krank oder hast bereits eine ärztliche Diagnose, z.B. krankhaftes Übergewicht (BMI - 30), Reizdarm, Laktoseintoleranz, erhöhte Blutfette & Cholesterin, Diabetes, etc. ist die Wahl klar & einfach: Nur Diätolog*inne & Ärzt*inne mit der Zusatzausbildung Ernährungsmedizin können und dürfen dir dann nämlich weiterhelfen.
Das Gesetz schreibt, aus Gründen des Patientenschutzes klipp und klar vor, dass Kranke & Krankheitsgefährdete nur von diesen beiden Expertengruppen betreut werden dürfen (Gesetzliche Regelung im MTD-Gesetz)verfügen über ein umfassendes ernährungsmedizinisches Wissen am Puls der Zeit.
Meine Spezialisierung gilt sowohl für Erwachsene als auch Kindern/ Jugendlichen (Auch Hausbesuche möglich):
Für Ihre ernährungsmedizinische Beratung eine ärztliche Anordnung mit den persönlichen Daten, die medizinische Diagnose und evtl. aktuelle Medikation benötigt. Diese Überweisung erhalten Sie beim Arzt/ bei der Ärztin Ihres Vertrauens. Auf Wunsch kontaktiert Jac. Gaggl Diätologin bc. für Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin.
Wenn Sie die Leistung der Diätologin ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine ärztliche Überweisung. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie an Beschwerden leiden, teilen Sie dies bitte umgehend mit.
Die Kosten der ernährungsmedizinischen Behandlung und Therapie basieren auf einem Stundensatz von 90,-- € (Sprich eine 20 Minuten Beratung kostet 30,-- €). Kosten dieser Beratungen werden aktuell noch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen. Das bedeutet, dass Sie selbst einen Beitrag für Ihre erhöhte Lebensqualität leisten.
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulantem Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit € 100,--, unterstützt. Sie können diesen „Gesundheits-100er“ für ernährungsmedizinische Beratung einlösen.